Voraussetzungen
Abitur - für Abiturienten/-innen besteht die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildungsdauer von einem Jahr !!
Realschulabschluss - Ausbildungsdauer 2 Jahre oder
Beginn der Ausbildung
analog dem Schuljahresbeginn in Sachsen
Abschluss
Staatliche Prüfungen: Schriftlich in den Fächern LF 3, LF 4, LF 5 und eine mündliche Prüfung im LF 2 sowie eine praktische Prüfung. Die jeweilige Vornote wird in die Notenfindung einbezogen.
Tätigkeitsfelder
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und Alten- und Pflegeeinrichtungen, Privathaushalte
Einsatzmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung (z.B. Sozialamt, Jugendamt)
Kirchen und religiöse Vereinigungen
Organisationen der freien Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe
in z.B. SOS-Kinderdörfern
Erziehungsheime
Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime
Wohnheime für Jugendliche, Schüler, AZUBI's und Studenten
Krankenhäuser
Gemeinschafts- und Nachbarschaftshilfe
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit sozialpädagogischer bzw. sozialpflegerischer Assistenz in verschiedenen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, kommunalen Dienststellen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten, in der Behindertenhilfe, in Heimen oder Wohngruppen.
Fachrichtungsübergreifender Bereich
Deutsch/Kommunikation, Sport, Gemeinschaftskunde, Englisch
Wahlpflichtbereich
Medien und Materialien zu einem Thema eines ausgewählten Arbeitsbereiches anwenden.
Berufspraktische Ausbildung, Pflichtpraktika
1. Ausbildungsjahr - zweimal fünf Wochen
2. Ausbildungsjahr - einmal fünf Wochen
Jeweils ein Praktikum in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe und Pflege.
Wahlpflichtpraktikum
2. Ausbildungsjahr - einmal fünf Wochen
Das Wahlpflichtpraktikum dient der Erweiterung der beruflichen Kompetenz in einem oder zwei der Bereiche: Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe oder Pflege. Die Ausbildungsinhalte entsprechen den bestätigten Lehrplänen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Der Schuljahresablauf richtet sich nach den in Sachsen geltenden Verordnungen.
Kosten
Für die Ausbildung wird ein monatliches Schulgeld erhoben. Auskunft darüber erteilt die Schulleitung. Die Ausbildung berechtigt zur Beantragung von BAföG, das nicht zurückgezahlt werden muss.