BFS Wildenfels - Fachschule und Berufsfachschule für Sozialwesen

Ausbildungsinhalte

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im Kinder- und Jugendbereich zu übernehmen und zu gestalten, um in verschiedenen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die praxisorientierte Ausbildung vermittelt pädagogische Handlungskompetenz, die sowohl Fach- wie auch Methoden- und Sozialkompetenz miteinander verknüpft.

Zugangsvoraussetzungen:
Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
und

1.
der erfolgreiche Abschluss einer für den Ausbildungsgang förderlichen, anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder
der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine mindestens zweijährige, soweit sie für den Ausbildungsgang förderlich ist, mindestens einjährige Berufstätigkeit (oder Freiwilligendienste, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde)
oder
eine erziehende bzw. pflegende Tätigkeit von mindestens sieben Jahren
2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales sowie
3. die gesundheitliche Eignung, welche durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen ist
und
als Nachweis für Ihre persönliche Eignung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis.

Abschluss entspricht DQR Level 6, Gleichstellung mit dem Bachelor
Staatliche Prüfungen: schriftliche Komplexprüfungen in den Fächern LF 2/4 und LF 3/6, sowie eine praktische Prüfung (Kolloquium).

Zusätzlich ist ausbildungsbegleitend der Abschluss der Fachhochschulreife möglich (Fachabi Gesundheit & Soziales).

Berufspraktische Ausbildung
Je 11 Wochen pro Schuljahr in den verschiedenen Arbeitsfeldern

Die Ausbildungsinhalte entsprechen den bestätigten Lehrplänen des Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Der Schuljahresablauf richtet sich nach den in Sachsen geltenden Verordnungen.

Aufgabengebiete

  • Beobachten und Dokumentieren von Entwicklungs- und Lernständen
  • Auffälligkeiten erkennen und begleiten
  • Erstellung angemessener und flexibler Aktivitäten und Projekte
  • Entwicklungs-, Bildungs- und Gesundheitsförderung
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
  • Gestaltung von Übergängen
  • Abbau von Benachteiligungen
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Sorgeberechtigten, Bildungseinrichtungen und Ämtern
  • Übernahme betriebswirtschaftlicher und organisatorischer Aufgaben

Tätigkeitsfelder

  • Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten oder Hort)
  • Heime, verschiedene Wohngruppen sowie Einrichtungen der Erziehungshilfe
  • betreute Jugendwohngruppen
  • verschiedenartige Tagesgruppen
  • Tätigkeitsbereiche in verschiedenen Schularten (z.B. Grund-, Förder- oder Oberschule)
  • Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche
  • Sonderpädagogische Einrichtungen
  • Kinder- und Jugendfreizeitzentren
  • Jugendzentren
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugenderholung
  • Kinder- und Jugendkliniken
  • Kinder- und Jugendpsychiatrien

Kosten

Schulgeld
Für die Ausbildung wird kein monatliches Schulgeld erhoben.

BAföG
Die Ausbildung berechtigt zur Beantragung von Fachschul-BAföG oder von Aufstiegs-BAföG (AFBG). Beide BAföG-Arten brauchen nicht zurückgezahlt werden.

Überblick

  •   Voraussetzung: Fachoberschule (GeSo) oder Realschulabschluss
  •   Beginn: analog dem Schuljahr in Sachsen
  •   Dauer: Vollzeitausbildung 3 Jahre
  •   Kosten: schulgeldfrei
  •   Berufsabschluss mit staatlicher Prüfung

 

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